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Doom und Doom II nicht länger indiziert
#1
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat die beiden Ego-Shooter Doom und Doom II aus dem Index gestrichen.

Im Verbot von 1994 hieß es als Begründung, zum Erreichen des Spielziels sei bedenkenlose, realistisch inszenierte Tötung erforderlich.
Nach einem Antrag auf erneute Überprüfung von CDV, dem heutigen Rechteinhaber an Doom und Doom II, schätzte das BPjM die Klassiker Doom und Doom II nun eher als comichaftes Spiel mit wenig realistischer Darstellung, wie sie heutige Spiele beinhalten, ein.

Ein weiterer Faktor sei die höhere gesellschaftliche Akzeptanz von Spielen dieser Art.

Außerdem gibt die Bundesprüfstelle nun an, das Spielziel sei es, den Ausgang eines Levels so schnell wie möglich zu erreichen, nicht das töten.

Die US-Fassung Doom II – Hell on Earth bleibt aber indiziert, da sie zwei Level mit Nazi-Symbolen enthält.

Fans der Klassiker wird das Urteil freuen - ich finde es aber bedenklich, dass als Begründung angegeben wurde, Kinder seien heute "mehr gewohnt" was realistische Darstellungen angeht und die gesellschaftliche Akzeptanz sei höher.
Heißt das wenn Kinder sich nun an mehr Blut in Spielen gewöhnen dass man GTA IV dann demnächst ab 6 Jahren freigibt? Hier ist meiner Meinung nach wirklich Vorsicht angebracht...
[Bild: zaiendosig.php]
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#2
Der Wandel in der Gesellschaft ist bei mir im Studium auch immer mal wieder ein Thema. Nimm zum Beispiel doch mal Prostitution - das gilt heute als "normaler" Beruf, früher undenkbar, dass sich eine Prostituierte auf ihre Berufsfreiheit berufen kann. Homosexualität war früher strafbar! Oder dieser lustige Paragraph (, der nicht mehr existiert):

§ 1300 BGB
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.

Es ändern sich eben manche Dinge mit der Zeit...

Du sagst, die Begründung sei, dass Kinder heute mehr gewohnt seien? So würde ich das jetzt nicht interpretieren. Die haben sicher nur Doom mit anderen Spielen von heute verglichen und festgestellt, dass es im Vergleich dazu eben nicht so brutal ist. Und höhere gesellschaftliche Akzeptanz? Ja, Gesetze werden von Menschen gemacht. Wenn sich deren Denken ändert, dann halt auch die Einstellung gegenüber bestimmter Gesetze (, die dann halt wegfallen oder geändert werden)...
Und nur, weil Doom nicht mehr im Index steht, heißt das noch lange nicht, dass solche Spiele ab 6 Jahren freigegeben werden.

Und Nazi-Symbole - wo sieht man die nicht? (Natürlich wäre es besser, sie einfach aus dem Spiel zu nehmen!)
Шенн ду дас лесен каннст, бист ду кеин думмер Шесси. 
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#3
Hieß es in der Brgründung nicht (auch), dass bei den neuen kaum noch Menschen/Menschenähnliche getötet werden, sondern hauptsächlich eben andere Wesen und daher kein starker Realitätszusammenhang herrscht?
Würde auch erklären, warum Dead Island ers gar nicht der USK vorgelegt wird, hier gibts nämlich Zombies, welchen sehr realistisch Aua zugefügt werden kann^^
Apropos Nazi Symbole, habe gestern Nacht mal wieder Sin City gesehn, da wird mit dem Hakenkreuz Wurfstern getötet...
[Bild: artikel_logo_3098.jpg]
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