Hallo liebe Community,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich brauche einfach mal euren Rat.
Also es geht um folgendes, meine Familie und Ich möchten gerne umziehen und unser in unserem Zukünftigen Mietvertrag steht § 428 BGB. Ich habe schon gegooglet bin aber nicht schlau daraus geworden, da mich diese beamtendeutsch einfach umhaut!
Im internet kann man auf folgendes stoßen"
§ 428 BGB =
"Sind mehrere eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt, dass jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu bewirken verpflichtet ist (Gesamtgläubiger), so kann der Schuldner nach seinem Belieben an jeden der Gläubiger leisten. Dies gilt auch dann, wenn einer der Gläubiger bereits Klage auf die Leistung erhoben hat."
Vielleicht habt ihr ja eine Ahnung was das heißen könnte, denn wir wollen nichts Unterschreiben was wir nicht verstehen, denn sowas kann bös ausgehen!
Danke schonmal an alle im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Weltbummler
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich brauche einfach mal euren Rat.
Also es geht um folgendes, meine Familie und Ich möchten gerne umziehen und unser in unserem Zukünftigen Mietvertrag steht § 428 BGB. Ich habe schon gegooglet bin aber nicht schlau daraus geworden, da mich diese beamtendeutsch einfach umhaut!
Im internet kann man auf folgendes stoßen"
§ 428 BGB =
"Sind mehrere eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt, dass jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu bewirken verpflichtet ist (Gesamtgläubiger), so kann der Schuldner nach seinem Belieben an jeden der Gläubiger leisten. Dies gilt auch dann, wenn einer der Gläubiger bereits Klage auf die Leistung erhoben hat."
Vielleicht habt ihr ja eine Ahnung was das heißen könnte, denn wir wollen nichts Unterschreiben was wir nicht verstehen, denn sowas kann bös ausgehen!
Danke schonmal an alle im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Weltbummler
Ist der Motor kalt, gib ihn sechseinhalb!