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Zwei Indianer üben Rauchsignale. Plötzlich erscheint am Horizont ein riesengroßer Atompilz. Der eine: "Wer schickt uns denn dieses Zeichen?" Der andere: "Ich glaube, da ist wohl nicht für uns, das ist sicher nur ein Ferngespräch."

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§ 428 BGB
» Kann mir jemand von euch behilflich sein?
#1
Hallo liebe Community,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich brauche einfach mal euren Rat.
Also es geht um folgendes, meine Familie und Ich möchten gerne umziehen und unser in unserem Zukünftigen Mietvertrag steht § 428 BGB. Ich habe schon gegooglet bin aber nicht schlau daraus geworden, da mich diese beamtendeutsch einfach umhaut!

Im internet kann man auf folgendes stoßen"

§ 428 BGB =

"Sind mehrere eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt, dass jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu bewirken verpflichtet ist (Gesamtgläubiger), so kann der Schuldner nach seinem Belieben an jeden der Gläubiger leisten. Dies gilt auch dann, wenn einer der Gläubiger bereits Klage auf die Leistung erhoben hat."

Vielleicht habt ihr ja eine Ahnung was das heißen könnte, denn wir wollen nichts Unterschreiben was wir nicht verstehen, denn sowas kann bös ausgehen!

Danke schonmal an alle im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Weltbummler Smile
Ist der Motor kalt, gib ihn sechseinhalb!
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#2
In Zusammenhang mit einem Mietvertrag kann ich mir obigen Satz nur folgenden Fall vorstellen:
Z.B., wenn Ihr mit der Miete im Rückstand sein würdet und im Mietvertrag als Vermieter mehrere Personen aufgeführt sind. Jeder von denen könnte Euch mahnen, einer vlt. sogar mit vorheriger Fristsetzung klagen und trotzdem könntet Ihr einem beliebigen Vermieter Eurer Wahl das ausstehende Geld zahlen. Das Geld müsst Ihr ja auch, wenn es 5 Vermieter wären, nur einem bezahlen, nicht jedem extra, auch wenn Ihr von mehreren extra gemahnt/verklagt worden seid...
Mehr steckt da m. M. nicht dahinter.
greets
mr.tommi
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#3
An sich ist dieser Paragraph überhaupt nicht schlimm, sondern sogar vorteilhaft für euch Smile
Wie oben von mr.tommi schon erwähnt, könnte es bei euch mehrere Personen geben, die berechtigt sind, eure Miete zu verlangen (das sind die Gläubiger). Diesen Gläubigern schuldet ihr die vereinbarte Miete (ihr seid also Schuldner). Ihr könnt nach § 428 BGB frei wählen, an wen ihr zahlen wollt. Es ist auch egal, ob jemand von ihnen die Miete verlangt und ihr schon an jemand anderen gezahlt habt. Ihr seid bei der Zahlung an einen (!) der Gläubiger eurer Verpflichtung nachgekommen und fertig!

Glaub mir: es gibt schlimmere Klauseln und Paragraphen in Mietverträgen Wink
Шенн ду дас лесен каннст, бист ду кеин думмер Шесси. 
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#4
Vielen Dank an euch alle! Ihr habt mir sehr weitergeholfen! Smile
Ist der Motor kalt, gib ihn sechseinhalb!
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