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Hallo Leute,
habe mal wieder eine Frage, etwas komplizierter und niemand kann mir so richtig weiterhelfen (Fahrlehrer, die Tante bei der Führerscheinstelle war auch ratolos). Und zwar geht es um folgenden Fall
2013 Habe ich mein PKW Führerschein Klasse B in Spanien erworben, und bin dann wieder nach Deutschland gezogen, dort habe ich nach einem Halben Jahr mein Schein in einen Deutschen umgetauscht, soweit so gut.
In Spanien, und auch in anderen Europäsichen Ländern berechtigt die Klasse B das Fahren von 125ern Motorrädern (KL. A1) wenn man seine Fahrerlaubnis mindestens 3 Jahre besitzt.
In der Theorie hatte ich auch Motorrad fragen die auch in der Prüfung dran kamen.
Darf ich ab 2016 A1 Fahren, niemand weiß das so genau.
Falls nicht würde ich das eine ziemliche Sauerrei finden.
Aber vielleicht wisst ihr ja mehr.
Danke euch schonmal im Voraus.
Ist der Motor kalt, gib ihn sechseinhalb!
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Also hier in Deutschland berechtigt ein hier gemachter Führerschein nur für Zweiräder bis 50ccm².
Ich hatte mit 16 überlegt, nen Rollerführerschein zu machen und da eben auch, nur den 50er zu machen oder den 125er. Der 50er war ja dann eh beim B inklu, daher habe ichs gelassen. Und wegen der zwei Jahre und weil ich eh kein Zweirad-Fan bin, hab ichs mit dem 125er auch gelassen....
greets
mr.tommi
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Hallo weltbummler,
muss mich da mr.tommi anschließen - wenn bei dir die Klasse B eingetragen ist, darfst du in Deutschland meines Wissens nur die 50er fahren.
Beste Grüße
Lennart
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Okay,
ich dachte nur da ich den Lappen nach "Spanischem Recht" gemacht habe und auch für Motorradfragen üben Musste.
Wisst ihr denn ob ich wenigstens im Spanien Urlaub 125er Maschinen fahren darf?
Naja sollte ich mal im Lotto gewinnen mache ich vielleicht irgendwann nochmal Motorradschein (ist ja auch nicht gerade Billig)
Aber Danke an euch
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Hallo weltbummler,
wenn man in Spanien mit der Klasse B 125er fahren darf, darfst du das dort im Urlaub sicher auch. Wenn der dortige Führerschein dafür eine extra Eintragung hat, die dem deutschen fehlt, wäre ich mir da nicht so sicher.
Beste Grüße
Lennart
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Hi Lennart, nein der Spanische Schein hatte auch keine A1 Eintragung, aber meine Fahrlehrerin sagte mir damals dass es normal ist das mein keine bekommt, denn jeder weiss das man dort mit B auch A1 fahren darf, ( Bei mir wurde auch nicht wie in Deutschland üblich AM/B/L eingetragen, sondern nur B)
Auch in meinem Spanischen Fahrschulbuch steht auch dass man mit KL. B nach 3 Jahren A1 fahren kann und sogar Trikes fahren darf, die man ja seit 19.01.2013 in der BRD nicht mehr fahren darf.
Grüße weltbummler
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Hi Mr Tommy,
ja, hast du das mit der 15 Jahre Regelung nicht mitbekommen? Ist in Vielen europäischen Ländern achso nur noch extremer.
(Übrigens bist noch ein ein Klasse 3 Besitzer?) Als ich mein spanischen Lappen bekan hatte der auch schon nen Ablaufdatum, und dort ist Klasse B auf 10 JAHRE befristet später dann auf 15 Jahre, dann muss man zur Ärtzlichen Untersuchung (Wie hier beim LKW Schein) und ab 65 Jahre glaube ich, muss man alle 5 Jahre zum Check. bis zum Jahr 2004 musste man dort sogar neue Prüfung ablegen. Das wurde aber abgeschafft. Es bleibt in Spanien "nur" bei der Ärtlichen Untersuchung.
Wenn du überlegst sind wie hier in Deutschland gut bei weggekommen, obwohl ich dir Recht gebe und das alleis Geldschneiderei ist.
Grüße
Weltbummler
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Nee, kein Klasse 3 mehr^^ Ich habe meinen 2003 gemacht - hat mich etwas geärgert, dass ich ihn nicht ver der Reform 1998 machen konnte - ist halt so... Dass andere EU-Länder das strenger handhaben, war mir nicht bekannt... Habe mich aber auch nie wirklich dafür interessiert.
greets
mr.tommi