Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form verstößt nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz.
Die Speicherung wird künftig nur unter strengen Anforderungen zulässig sein, alle bisher gespeicherten Daten müssen sofort gelöscht werden so das Gericht.
Die bisherigen Vorschriften verstießen gegen das Fernmeldegeheimnis.
Ganz aus dem Schneider sind wir Bürger aber noch nicht, die EU-Richtlienien sehen eine Teilüberwachung und Speicherung durchaus vor.
Enttäuscht zeigte sich vom heutigen Urteil vor allem die Polizei, Juristen sprechen von einem peinlichen Schlappe für die damalige Bundesregierung, von einer "Ohrfeige" für die Politik und speziell die CDU ist die Rede.
Die Internet-Provider fürchten höhere Kosten durch ein neues Gesetz und möchten diese im Falld as Falles an die Verbraucher, also uns, weitergeben.
Ein Sieg also für die Verfassungs- und Datenschützer, die Folgen müssen wir aber abwarten.
Die Speicherung wird künftig nur unter strengen Anforderungen zulässig sein, alle bisher gespeicherten Daten müssen sofort gelöscht werden so das Gericht.
Die bisherigen Vorschriften verstießen gegen das Fernmeldegeheimnis.
Ganz aus dem Schneider sind wir Bürger aber noch nicht, die EU-Richtlienien sehen eine Teilüberwachung und Speicherung durchaus vor.
Enttäuscht zeigte sich vom heutigen Urteil vor allem die Polizei, Juristen sprechen von einem peinlichen Schlappe für die damalige Bundesregierung, von einer "Ohrfeige" für die Politik und speziell die CDU ist die Rede.
Die Internet-Provider fürchten höhere Kosten durch ein neues Gesetz und möchten diese im Falld as Falles an die Verbraucher, also uns, weitergeben.
Ein Sieg also für die Verfassungs- und Datenschützer, die Folgen müssen wir aber abwarten.