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Kreisverkehr und Personenübergang
#1
Hej Leute ich hab da mal ne Frage wenn wir hier nen Verkehrsexperten haben oder so.

Hinter vielen Kreisverkehren is nach der Ausfahrt direkt n Zebrastreifen da muss man anhalten, ist klar. Aber wie ist das wenn keiner da ist, wer hat dann Vorfahrt?
Eigentlich biegt man da doch in ne andere Straße ein man muss ja auch blinken, haben da die Fußgänger Vorrang?

Hätte neulich fast nen Opa geplättet bei so ner Aktion und wollt das jetz mal wissen.

Hier Skizze mit Paint, nicht lachen    

Danke euch tschöö
The devil in person
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#2
Sehr gute Frage ich denke dass Fußgänger da immer Vorrang haben müssten weil du deine Vorfahrtsstraße verlässt und in eine neue Straße einbiegst.

Dann sind aber die Zebrastreifen sinnlos.
Danke, dass du dir diesen Beitrag durchgelesen hast. Bei Fragen kannst du mir eine PN schicken. Bewerte mich!
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#3
Wieso verlässt du mit nem Kreisverkehr ne Vorfahrtsstraße?
Es kann natürlich sein, wenn der Kreisverkehr ne kleinere mit ner größeren Straße verbindet & du von der größeren auf die kleinere wechselst, bleibst du dagegen auf der Hauptstraße verlässt du sie doch nicht, oder? Wink

Zur eigentlichen Fragestellung kann ich allerdings au nix genaues sagen - würde es aber so interpretieren, wie nen normalen Übergang an ner geraden Straße & nicht wie an ner Kreuzung - obs richtig ist - kA.
greets
mr.tommi
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#4
Der Kreisverkehr ist eine Vorfahrtsstraße, wer im Kreisverkehr fährt hat zwingend Vorfahrt, wer in den Kreisverkehr hineinfahren will muss warten.
Allerdings muss man bei der Einfahrt nicht blinken.
Danke, dass du dir diesen Beitrag durchgelesen hast. Bei Fragen kannst du mir eine PN schicken. Bewerte mich!
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#5
Seit wann hat man im Kreisverkehr Vorfahrt?

da gilt Rechts vor links, allerdings ist dem Verkehrsfluss zuliebe bei fast allen Kreisverkehren der Ring als Vorfahrtsstrecke gekennzeichnet, bzw. als reinfahrender muss man Vorfahrt gewähren...

und zur Sache mit den Fußgängern - Fahrlehrer fragen!

MfG
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Raceyard @ Facebook
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#6
Antwort von Matthias Birk:
Der grüne Fußgänger hat Vorrang.

Siehe §9 Abs. 3 StVO:

Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen [...] Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.

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Antwort von Lennart Sauter :
Also handelt es sich doch um einen Abbiegevorgang. Wozu dann oft die Zebrastreifen?

Gefunden auf FaceBook

Antwort von Matthias Birk:
Weil der Fußgänger ohne Zebrastreifen keinen Vorrang hat, wenn ein Auto in den Kreisel reinfährt. Und halber Zebrastreifen sieht wohl komisch aus^^

Gefunden auf FaceBook
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