Da gibt's dann halt Definitionen:
wichtiges Glied [§ 226 I Nr. 2]
Solche Teile des Körpers, die mit dem Rumpf oder einem anderen
Körperteil durch Gelenke verbunden sind und für das Tatopfer aufgrund
seiner individuellen körperlichen Besonderheiten oder Vorschädigungen
für die normalen körperlichen Verrichtungen erforderlich
ist. Streitig ist, ob darüber hinaus auch berufliche oder private
Sonderfertigkeiten zu berücksichtigen sind.
(von http://www.definitionen-jura.de/strafrecht_vw.html )
Bei 'nem Penis gibt's halt kein Gelenk, der hängt einfach nur dran...
wichtiges Glied [§ 226 I Nr. 2]
Solche Teile des Körpers, die mit dem Rumpf oder einem anderen
Körperteil durch Gelenke verbunden sind und für das Tatopfer aufgrund
seiner individuellen körperlichen Besonderheiten oder Vorschädigungen
für die normalen körperlichen Verrichtungen erforderlich
ist. Streitig ist, ob darüber hinaus auch berufliche oder private
Sonderfertigkeiten zu berücksichtigen sind.
(von http://www.definitionen-jura.de/strafrecht_vw.html )
Bei 'nem Penis gibt's halt kein Gelenk, der hängt einfach nur dran...
Шенн ду дас лесен каннст, бист ду кеин думмер Шесси.