Man darf Sachen kaufen als beschränkt geschäftsfähiger, die die Höhe des Taschengeldes nicht überschreiten.
Ich denke Lennart hat recht. Klar haben die Läden eigentlich das Ziel so viel wie möglich zu verkaufen. Aber wenn sich die Verkäuferin sich unsicher ist, sollte sie lieber nein als ja sagen. Vielleicht war das ja der Fall. Und nur weil im Gesetz heißt, dass bier ab 16 okey ist und du sagst wenn alle machen was sie wollen wirds unübersichtlich, kann die verkäuferin trotzdem nein sagen. Solange sie kein Gesetz bricht kann sie das schließlich tun.
Ich denke Lennart hat recht. Klar haben die Läden eigentlich das Ziel so viel wie möglich zu verkaufen. Aber wenn sich die Verkäuferin sich unsicher ist, sollte sie lieber nein als ja sagen. Vielleicht war das ja der Fall. Und nur weil im Gesetz heißt, dass bier ab 16 okey ist und du sagst wenn alle machen was sie wollen wirds unübersichtlich, kann die verkäuferin trotzdem nein sagen. Solange sie kein Gesetz bricht kann sie das schließlich tun.